Rechtzeitig sichern - Einreichsfrist 1.9.2020 - 28.02.2021
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat der Nationalrat der österreichischen Bundesregierung im Juli ein Gesetz über ein COVID-19 mit der aws Investitionsprämie (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) ein Förderungsprogramm konzipiert, das einen Anreiz für unternehmerische Neuinvestitionen mit besonderem Schwerpunkt auf Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit schafft.
Dieses steht grundsätzlich allen Unternehmen, somit auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft offen und soll einen Anreiz schaffen in und nach der COVID-19-Krise in das Anlagevermögen zu investieren.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren, steuerfreien Zuschüssen für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.
Förderungswerber
Förderungsfähig sind Unternehmen, unabhängig von der Größe und Branche, die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Auch steuerlich pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind anspruchsberechtigt.
Förderungsgegenstand
Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden. Dazu zählen jedenfalls auch Gebäude, Maschinen, Ställe etc. (siehe Richtlinienpunkt 5.3. Förderungsfähige Investitionen und 5.4 Nicht förderungsfähige Investitionen).
Es sind auch Zuchttiere förderbar. Zuchttiere, die für den längerfristigen Verbleib und Gebrauch am Betrieb bestimmt sind, sind als „abnutzbares Anlagevermögen“ einzustufen. Die Behaltefrist für geförderte Investitionskosten bei der AWS-Investitionsprämie COVID19 beträgt laut Richtlinie 3 Jahre. Weiters sind auch Traktoren (auch Gebrauchtmaschinen) mit mindestens Abgasstufe 5 förderbar.
Mit den Investitionen darf nicht vor dem 01.08.2020 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrages oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
Bereits vor dem 1. August 2020 begonnene Vorhaben sind jedoch nicht generell aus der Förderung ausgeschlossen.
Für Bestellungen, Aufträge, Leistungen, die ab 1. August 2020 durchgeführt wurden oder werden, können diese Kosten, auch für bereits früher begonnene Projekte, beantragt werden. Auch zusätzlich zu bestehenden Förderungen.
Der Investitionsbeginn muss vor dem 01.03.2021 liegen.
Abschluss der Investition (Inbetriebnahme und Zahlung) bis 28. Februar 2022. Für Investitionen über 20 Mio. Euro muss die Investition bis längstens 28.02.2024 erfolgt sein.
Die Abrechnung muss bis spätestens 3 Monate nach letzter Inbetriebnahme und Bezahlung erfolgen.
Die Unter- und Obergrenzen des Investitionsvolumens liegen zwischen 5.000 und 50 Mio. Euro ohne USt pro Betrieb.
Förderungsausmaß
Die Förderungshöhe beträgt generell 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit. Die aws Investitionsprämie ist ein steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Eine allfällige zusätzliche Inanspruchnahme von EU oder national finanzierten Förderungen ist zulässig.
Antragsstellung: Ab 01.09.2020 bis inkl. 28.02.2021 online im aws Förderungsmanager https://foerdermanager.aws.at/#/
Die COVID-19 Investitionsprämie ist mit anderen Fördermaßnahmen
kombinierbar, insbesondere auch mit:
– Investitionsförderungen aus dem Programm LE 14 – 20
– Agrarinvestitionskrediten (AIK)
– Umweltförderungen
– AWS-Überbrückungsgarantien
– Fixkostenzuschüsse
Wärmepumpen
Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze
Anschluss an Nah-/Fernwärme
Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen
Thermische Gebäudesanierung
Energiesparen in Betrieben
Klimatisierung und Kühlung
Abwärmeauskopplung
Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Innovative Nahwärmenetze
Stromproduzierende Anlagen in Insellagen
Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung zur Eigenversorgung
Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe
Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe
Erneuerbarer Wasserstoff und erneuerbare Gase
Investition zur Luftreinhaltung
Kreislaufwirtschaft – Rohstoffmanagement
Umweltschonende Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle
Kreislaufwirtschaft – Abfälle
Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Ökostromanlagen
Forcierung der Elektromobilität
Weitere alternative, fossil-freie Antriebe
Radverkehr und Mobilitätsmanagement
Investitionen zum primären Zwecke der Wassereinsparung
Investitionen zum primären Zwecke des Schutzes der Biodiversität
Hardware
Neuanschaffung von Software
Infrastruktur exklusive bauliche Maßnahmen
Investitionen in Anlagen zur Entwicklung und Produktion von pharmazeutischen
Produkten für den human- und veterinärmedizinischen Bereich.
Investitionen in Anlagen zur Herstellung von Produkten, die in Pandemien von
strategischer Bedeutung sind
-Kontaktformular
+43 4715 297
info@maschinen-gailer.at
-Hotline aws Investitionsprämie
+43 1 501 75 – 400
www.aws.at/investitionspraemie