Verlängerung der Frist bis 31. Mai 2021 geplant!
Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:
- Verlängerung der Frist für die ersten Maßnahmen ( Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen,
Abschluss eine Kaufvertrages oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen),
von derzeit 28.Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraumes, der den Abschluss der Investition kennzeichnet,
von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraumes, der den Abschluss der Investition kennzeichnet,
von derzeit spätestens 25. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025
- Verlängerung der Abrechnungsfrist
von derzeit 3 auf 6 Monate
Hinweis:
Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderungen sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.
Nicht vergessen: Derzeit können Anträge auf die Investitionsprämie noch bis Ende Februar 2021 bei der aws eingebracht werden!
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Anträgen!